Masterplan Wohnen Niederkrüchten

Wie lässt sich der Wohnungsmarkt in einer ländlichen Gemeinde zukunftssicher entwickeln? Wie kann die Gemeinde steuernd einwirken, um sowohl Neuausweisungen von Bauland zu ermöglichen, aber auch die Bestandsentwicklung zu fördern? Welche Spielräume bietet der geänderte Landesentwicklungsplan für die Entwicklung in kleineren Ortslagen? Diese Fragen spielen eine zentrale Rolle im Masterplan Wohnen für die Gemeinde Niederkrüchten.

Was bedeutet zukunftsfähige Wohnqualität in einer kleinen Gemeinde?

Niederkrüchten hat etwa 15.000 Einwohner, verteilt auf einige größere und viele kleinere Ortsteile. Die Wohn- und Lebensqualität in ländlicher und attraktiver Umgebung ist hoch. Veränderungen, die auch den Wohnungsbedarf betreffen, werfen jedoch ihre Schatten voraus. Zu nennen sind insbesondere der demografische Wandel, aber auch anstehende gewerbliche Entwicklungen mit einem erhöhten Arbeitskräftebedarf. Neue Wohnbauflächen stehen nur noch begrenzt zur Verfügung, und einige Ortskerne verzeichnen zunehmende Leerstände. Dies sind Fragestellungen, denen der Masterplan Wohnen nachgehen soll.

Neben analytischen Fragestellungen zur Entwicklung von Wohnungsangebot und -bedarf spielt die Frage eine Rolle, welche Entwicklungsperspektive – aus wohnbaulicher Sicht – die einzelnen Ortslagen in Niederkrüchten haben. Im Sinne des aktuell geänderten Landesentwicklungsplanes soll der Masterplan entsprechende Perspektiven ermitteln und die Funktion eines „Gesamtgemeindlichen Konzeptes“ erfüllen.

Nachdem 2019 bereits der „Masterplan Wohnen“ durch die Gemeinde beschlossen wurde, hat der gemeindliche Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2020 auch den Beschluss gefasst, das ebenfalls durch plan-lokal erstellte „Gesamtgemeindliche Konzept zur Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen“ zur Grundlage der Flächennutzungsplanung bzw. der Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf zu machen.