Fortschreibung des Gemeindeentwicklungsplans der Gemeinde Sonsbeck
Die Gemeinde Sonsbeck am Niederrhein strebt eine zweite Fortschreibung ihres Gemeindeentwicklungsplans mit dem Planungshorizont bis 2040 an. Der erste Gemeindeentwicklungsplan (GEP) wurde 1974/75 erstellt. Dieser bot neben den formalen Planwerken eine informelle Planungsgrundlage für langfristige Entwicklungsperspektiven der Gemeinde. So diente der GEP beispielsweise 1977 als Grundlage bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans (FNP).
Da sich der GEP in der Vergangenheit als gute Leitlinie für das kommunale Handeln erwies, hat die Gemeinde Sonsbeck im Jahr 2000 die erste Fortschreibung des GEP mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025 beschlossen. Der GEP dient nach wie vor als zielorientierte und aussagekräftige Argumentationshilfe, um die gemeindlichen Planungsziele auch gegenüber übergeordneten Behörden und Institutionen nachhaltig durchsetzen zu können.
Aufgrund der sich zwischenzeitlich veränderten Rahmenbedingungen und der zum Teil bereits umgesetzten Planungsziele wurde im Jahr 2021 eine zweite Fortschreibung des GEP mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2050 beschlossen und plan-lokal mit dieser Leistung beauftragt.
Die Erstellung des GEP soll unter Beteiligung von Expertinnen und Experten sowie der Bevölkerung durchgeführt werden. Im Bearbeitungszeitraum erhalten die Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Beteiligungsbausteinen die Möglichkeit, ihre lokale Expertise in den Prozess mit einzubringen.