Problemimmobilien in Kamen: Weichen für städtische Interventionen gestellt
In der Ratssitzung vom 22.02.2024 hat die Stadt Kamen für das Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße den Satzungsbeschluss für eine Vorkaufsrechtssatzung sowie den Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB gefasst. Diese Beschlüsse sind Teil einer Handlungsstrategie, die plan-lokal im Auftrag der Stadt im Zuge des Handlungskonzeptes Wohnen entwickelt hat. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen im Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße nachhaltig zu verbessern.
Bereits seit Jahren prägen problematische Wohnverhältnisse verbunden mit z. T. erheblichen Leerständen einige Wohnungsbestände im genannten Quartier. Diese hängen ursächlich mit der mangelnden Bereitschaft des Eigentümers bzw. der Verwaltungsgesellschaft zusammen, ihren Pflichten zur Instandhaltung der Immobilien in geeigneter Form nachzukommen. Im Dezember 2023/Januar 2024 hat sich die Lage im Quartier derart verschärft, dass zwei Wohnhäuser mit insgesamt 60 Wohneinheiten für unbewohnbar erklärt und geräumt werden mussten (der Hellweger Anzeiger berichtete).
Mittels Vorkaufsrechtssatzung und der – möglichem – Ausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebietes vergrößert die Stadt Kamen ihre Handlungsmöglichkeiten im Quartier und ihre Einflussmöglichkeiten auf den Immobilieneigentümer.