Flächennutzungsplan Iserlohn
Vor dem Hintergrund der überdurchschnittlich langen Laufzeit (1997 bis 2021) bestand die wesentliche Herausforderung zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit in der Anpassung der Planung an die aktuellen Ziele der Raumordnung unter Anwendung des geltenden Planungsrechts.
Die vom Rat der Stadt Iserlohn am 29.06.2021 beschlossene Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde von der Bezirksregierung Arnsberg mit Verfügung vom 09.09.2021 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 13.09.2021 wurde der Flächennutzungsplan Iserlohn wirksam. Das Verfahren ist somit erfolgreich abgeschlossen.