Vorbereitende Untersuchung zur Aufhebung der Sanierungssatzungen in Bielefeld
Die Stadt Bielefeld hat zur Behebung städtebaulicher Missstände seit den 1970er Jahren mehrere städtebauliche Sanierungsgebiete festgelegt. Nicht zuletzt aufgrund einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage ist aktuell zu prüfen, inwieweit die in den jeweiligen Satzungen beschriebenen Sanierungsziele erreicht wurden.
Parallel betreibt die Stadt Bielefeld ein städtebauliches Monitoring, mit Hilfe dessen die Entwicklung ausgewählter Beobachtungsgebiete verfolgt wird, um frühzeitig städtebauliche Missstände zu erkennen und anzugehen.
Diese Ausgangssituation veranlasst die Stadt Bielefeld dazu Bilanz zu ziehen: Sanierungsverfahren, welche die seinerzeit formulierten Ziele erreicht haben, sollen formal zum Abschluss gebracht werden. Sanierungssatzungen, die aufgehoben werden müssen, sind dahingehend zu betrachten, ob diese zügig abgeschlossen werden können. Schließlich soll festgestellt werden, ob zwischenzeitlich städtebauliche Missstände eingetreten sind, welche die Notwendigkeit neuer Sanierungsgebiete begründen.
Für diese Bilanzierung erarbeitet plan-lokal eine vorbereitende Untersuchung zur Aufhebung der Sanierungssatzungen.